Aufwandsentschädigungen

Als Ratsmitglied, Ausschussvorsitzender und Verwaltungsratsmitglied erhalte ich Aufwandsentschädigungen, über die ich hier transparent informiere.

Höhe der Entschädigungen

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*innen sind bezüglich der Rats- und Ausschussarbeit in der Entschädigungsverordnung festgeschrieben. Für Verwaltungsräte und Aufsichtsräte gelten gesonderte Bedingungen. Die Stadt Iserlohn hat alle Entschädigungen hier transparent zusammengefasst.

Konkret erhalte ich folgende Entschädigungen:

monatliche
Pauschale
pro
Sitzung
Allgemeine Entschädigung als Ratsmitglied308,00 €21,20 €
Zusätzl. Entschädigung als Ausschussvorsitz417,20 €
Verwaltungsrat SIH30,00 €*

Im Sitzungsgeld für den Verwaltungsrat SIH sind die Fahrtkosten pauschal abgegolten. Bei allen städtischen Sitzungen werden sie zusätzlich ausgezahlt nach den üblichen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung.

Die Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und müssen daher im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Steuerfrei bleiben die Reisekostenerstattungen sowie von den Auswandsentschädigungen ein Betrag von 2448 € (ab 2021: 3000 €) pro Jahr.

Verwendung meiner Aufwandsentschädigungen

  1. Spende an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Iserlohn
    Laut Beschluss der Mitgliederversammlung wird erwartet, dass Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*innen 25 % ihrer Auwandentschädigungen „abtreten“, also zusätzlich zu ihrem Mitgliedsbeitrag an die Partei spenden. Diesem Beschluss komme ich vollumfänglich nach. Diese Spenden können teilweise steuermindernd geltend gemacht werden (die ersten 1650 € hälftig; weitere 1650 € nach persönlichem Grenzsteuersatz – wie „normale“ Spenden).
  2. Verringerte Einkünfte durch Teilzeit
    Um den Anforderungen des Ratsmandats besser nachkommen zu können, habe ich meine dienstliche Arbeitszeit etwas reduziert. Der dadurch zu verzeichnende Netto-Einkommensverlust entspricht annähernd der Höhe der Aufwandsentschädigungen. Damit habe ich monatlich nicht mehr Geld zur Verfügung als ohne Ratsmandat – unter Einbezug der unter 1. genannten Spenden sogar weniger. Zusätzlich verringert sich mein Pensionsanspruch aufgrund der Teilzeit.