Ihre Fragen: Grundsteuer / Straßenausbaubeiträge

Die Fragen eines Bürgers. Der Wortlaut der Fragen (kursiv) stammt wörtlich von einem Interessenverband. Auch wenn die Fragen im Wesentlichen landespolitische Fragestellungen außerhalb der Regelungsmöglichkeit der Stadt betreffen, habe ich natürlich geantwortet:

Vorweg möchte ich allerdings betonen, dass die Festlegung der rechtlichen Grundsätze von Grundsteuer und Straßenausbaubeiträgen nicht in kommunaler Hand liegen, sondern die Landtagsabgeordneten die passenderen Ansprechpartner*innen wären. Sowohl Bürgermeister*in als auch Ratsmitglieder sind an die jeweils geltenden Bestimmungen gebunden – ob ich persönlich oder meine Partei/Fraktion diese nun gutheiße oder nicht.

1. Grundsteuer

Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Wir begrüßen den Kompromiss, durch die Reform der Grundsteuer mit der Länderöffnungsklausel eigene Wege gehen zu können.
Im Fokus muss die Möglichkeit für eine aufkommensneutrale und unbürokratische Gestaltung stehen. Die beste Lösung für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ist die Wahl eines einfacheren und besser nachvollziehbaren Flächenmodells.
Erst im kommenden Jahr will die Landesregierung über eine mögliche Nutzung der Länderöffnungsklausel entscheiden. Dadurch wird die Planungssicherheit der Kommunen beeinträchtigt. Ob Nordrhein-Westfalen von der künftigen Länderöffnungsklausel für Länder Gebrauch machen wird, muss jedoch schnellstens geklärt werden. Ein einfacherer Weg wäre der Verzicht auf die Grundsteuer für Wohnimmobilien und die Kompensation der fehlenden Einnahmen durch entsprechende Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer. Frage: Wie bewerten Sie die Festlegung einer Obergrenze für die Hebesätze der Kommunen?

Ich halte wenig von Steuerunterbietungswettbewerben der Kommunen untereinander genauso wie von im Vergleich deutlich überhöhten Hebesätzen. Insofern könne ich mir einen erlaubten Korridor für den Hebesatz vorstellen – den müsste aber das Land beschließen. Meines Erachtens müsste dieser Korridor aber auch eine Untergrenze erhalten, um Unterbietungswettbewerbe nicht ausufern zu lassen.
Übrigens ist es auch für Kommunen nicht von Interesse, die Hebesätze exorbitant anzuheben, da durch die gestiegene Finanzkraft die allgemeinen Zuweisungen des Landes wieder negativ angepasst werden.
Letztlich müssen wir konstatieren, dass die Kommunen in NRW finanziell nicht hinreichend ausgestattet werden (im Gegensatz zu Bayern z. B.). Diese Problematik können wir lokal jedoch nicht lösen.

2. Straßenausbaubeiträge

Wir treten für eine Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge ein. Das Kommunalabgabengesetz nimmt auf kommunaler Ebene nun konkrete Züge an und zeigt, dass unsere Kritik berechtigt war. Denn der Beitragsanteil der Betroffenen dient in der Mehrheit der nordrhein-westfälischen Kommunen nur noch der Finanzierung des Verwaltungsapparates. Frage: Wie stehen Sie zu einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?

Wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft (oder auch nur beschränkt) werden, muss es eine entsprechende Kompensation des Landes dafür geben – denn mir ist in erster Linie wichtig, dass wir als Stadt unsere Aufgaben erfüllen können.
Ich möchte aber noch auf eine möglicherweise entstehende Problematik hinweisen: Die Straßenausbaubeiträge haben in der Vergangenheit auch dazu geführt, dass Straßensanierungen bei den direkten Anwohner*innen verständlicherweise unbeliebt waren. Nach einer Abschaffung hingegen vermute ich vermehrt Streit darüber, welche Straßen möglichst zügig saniert werden sollen.
Im Grundsatz bin ich der Ansicht, dass mit Hilfe einer ständigen vernünftigen Straßenunterhaltung (bisher beitragspflichtige) Sanierungen minimiert werden müssen. Unsere Stadtbetriebe SIH verfügen mittlerweile in diesem Bereich bereits über mehr Know-How und Geräte.

3. Grunderwerbssteuer

Aufgrund des Zusammenhangs im Bereich Wohneigentum erlaube ich mir, auch hierzu ein paar Worte zu schreiben. Hierbei handelt es sich um eine Landessteuer, die wir lokal nicht beeinflussen können. Mir ist bewusst, dass die beiden letzten Erhöhungen mit Grüner Beteiligung erfolgten, was ich bedaure – und zwar aus folgendem Grund: Meines Erachtens müssen wir es fördern, wenn älter gewordene Menschen nach der Familienphase in kleineren Wohnraum (ggf. auch barrierefrei) umziehen und größere Eigenheime wieder jungen Familien zur Verfügung stehen. Die in NRW sehr hohe Grunderwerbssteuer stellt hier Barrieren auf und fördert den eigentlich einzudämmenden Flächenfraß durch weitere Neuausweisung von Wohngebieten. Als Bürgermeister kann ich nicht die Grunderwerbssteuer senken. Ich möchte aber durch Beratungsangebote andere Hemmschwellen für mehr „jung-kauft-alt“-Wohneigentum senken.